Die Behördliche Anmeldung Ihrer Photovoltaik-Anlage

Bei der Installation einer Photovoltaikanlage sollten mehrere behördliche Schritte beachtet werden, denn eine korrekte und fristgerechte Anmeldung ist Voraussetzung, um mögliche Bußgelder zu vermeiden und die Einspeisevergütung zu sichern.

1. Netzbetreiber

Die Netzverträglichkeitsprüfung durch den örtlichen Netzbetreiber ist der erste Schritt bei der Installation Ihrer PV-Anlage. Diese Prüfung kann bis zu acht Wochen dauern und stellt sicher, dass das Stromnetz Ihre Anlage aufnehmen kann.

2. Bundesnetzagentur

Die PV-Anlage muss im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur angemeldet werden. Diese Registrierung ist verpflichtend für alle neuen Anlagen und Nachrüstüngen, die Strom in das öffentliche Netz einspeisen.

Infos zur Vollmacht

Man hat die Möglichkeit, bei der Bundesnetzagentur eine dritte Person zu bevollmächtigen, in Ihrem Namen zu handeln. Das entsprechende Formular kann auf der Website der Bundesnetzagentur heruntergeladen und nach vollständigem Ausfüllen eingereicht werden.

Schulz-PV: Anmeldeservice

Schulz-PV übernimmt für Sie die sämtlichen Formalitäten bezüglich der Anmeldung beim Netzbetreiber und bei der Bundesnetzagentur. Dieser Service ist komplett kostenlos, sodass Sie sich entspannt zurücklehnen können.

3. Finanzamt

Wenn Sie Strom an Dritte verkaufen, ist eine Meldung beim Finanzamt verpflichtend. Hierbei müssen Sie sich als Betreiber einer PV-Anlage steuerlich registrieren und die Einnahmen aus dem Stromverkauf angeben.

4. Gewerbeamt

Die Anmeldung beim Gewerbeamt ist erforderlich, wenn Ihr jährlicher Gewinn über 24.500 Euro liegt. Dies ist bei privaten Haushalten selten der Fall. Allerdings gibt es Ausnahmen für Besitzer von Anlagen bis zu 30 kWp. Diese können sich von der Gewerbesteuer befreien lassen, es sei denn, die Anlage ist auf einem gewerblichen Gebäude installiert. In diesem Fall ist eine Anmeldung notwendig, unabhängig vom erzielten Gewinn.

Checkliste zur Anmeldung: Unser Service und Ihre To-Dos im Überblick:

Anmeldungen
Schulz-PV
Kunde
Netzbetreiber
Ja
Bundesnetzagentur
Ja
Finanzamt
Ja
Gewerbeamt
Ja

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