Nordrhein-Westfalen weitet Solarpflicht aus!

Solarpflicht in NRW ab 2024 – Alles Wichtige zur neuen Verordnung Die Solarpflicht in Nordrhein-Westfalen tritt ab 2024 in Kraft und soll die Nutzung erneuerbarer Energien vorantreiben. Durch die neue Solaranlagenverordnung (SAN-VO NRW) wird der Einbau von Photovoltaikanlagen für bestimmte Gebäude zur Pflicht. Dieser Beitrag erklärt die Regelung, definiert die wichtigsten Anforderungen, beleuchtet die Ausnahmen und gibt ein Fazit zur neuen Verordnung.

Die neue Regelung zur Solarpflicht

Ab Januar 2024 müssen bestimmte Neubauten und umfangreiche Dachsanierungen in Nordrhein-Westfalen mit Photovoltaikanlagen ausgestattet werden. Die Solarpflicht gilt in mehreren Phasen:
  1. Nichtwohngebäude: Ab Januar 2024 sind neu errichtete Nichtwohngebäude wie Büro- und Industriegebäude verpflichtet, Photovoltaikanlagen zu installieren.
  2. Kommunale Gebäude: Ab Juli 2024 umfasst die Pflicht auch neue kommunale Gebäude in NRW.
  3. Wohngebäude: Ab Januar 2025 gilt die Pflicht für alle Neubauten im Wohnbereich.
  4. Dachsanierungen: Ab Januar 2026 werden umfassende Dachsanierungen ebenfalls von der Solarpflicht erfasst.

Anforderungen und Definitionen

Die SAN-VO NRW legt fest, dass für Neubauten mindestens 30 % der Brutto-Dachfläche mit Solarmodulen belegt sein müssen. Bei sanierten Bestandsgebäuden gilt diese Vorgabe für 30 % der Netto-Dachfläche, wobei Bereiche wie Verschattungen und Dachaufbauten berücksichtigt werden können. Alternativ können Mindest-Leistungswerte erreicht werden: Bei kleineren Gebäuden sind das z. B. 3 kWp für Gebäude mit bis zu zwei Wohneinheiten und mindestens 8 kWp für Gebäude mit bis zu zehn Wohneinheiten.

Ausnahmen von der Solarpflicht

Die Solarpflicht umfasst einige Ausnahmen, um auf technische und wirtschaftliche Gegebenheiten Rücksicht zu nehmen:
  • Kleine Dachflächen: Dächer, die kleiner als 50 Quadratmeter sind, sind von der Pflicht ausgenommen.
  • Technische und wirtschaftliche Unzumutbarkeit: Liegen technische Hürden oder übermäßige Kosten vor, kann eine Ausnahme beantragt werden.
  • Schutzgebiete: In Denkmalschutz- und bestimmten Landschaftsschutzgebieten kann die Solarpflicht entfallen, um historische und landschaftliche Besonderheiten zu schützen.

Fazit

Die neue Solarpflicht in NRW ist eine begrüßenswerte Maßnahme, die einen klaren Schritt in Richtung einer nachhaltigeren und umweltfreundlicheren Energiezukunft darstellt. Mit der SAN-VO NRW setzt Nordrhein-Westfalen auf erneuerbare Energien und schafft verbindliche Rahmenbedingungen, die langfristig zur Reduktion von CO₂-Emissionen beitragen. Die schrittweise Einführung ermöglicht es Bauherren und Hausbesitzern, sich frühzeitig mit den Anforderungen auseinanderzusetzen und die gesetzlichen Vorgaben vorausschauend zu planen. Die Regelung stärkt nicht nur die Energiewende, sondern setzt auch ein wichtiges Signal für mehr Unabhängigkeit von fossilen Energieträgern – ein starkes Zeichen für eine zukunftsfähige Entwicklung, das wir ausdrücklich unterstützen.

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