Nordrhein-Westfalen weitet Solarpflicht aus!
Seit dem 1. Januar 2024 gilt Photovoltaik-Pflicht für alle Neubauten im Gewerbebereich und ab Januar 2025 müssen neue Wohngebäude mit Photovoltaik-Anlagen ausgestattet werden. Ausgenommen für Solarpflicht sind die Dachflächen unter 50 Quadratmetern sowie technisch eingeschränkte Dachflächen. Außerdem wird mit der neuen Landesverordnung der vorgeschriebene Mindestabstand von Photovoltaik-Anlagen auf Reihenhäusern reduziert.