Mehrwertsteuerbefreiung für Photovoltaikanlagen ab 2023!
Im Zuge des Ausbaus erneuerbarer Energien gibt es erfreuliche Nachrichten für Interessierte an Photovoltaik-Anlagen. Ab Januar 2023 entfallen die Umsatzsteuer für Photovoltaikanlagen. Mit dem Nullsteuersatz werden PV-Anlagen kostengünstiger. Diese Preissenkung wird voraussichtlich auch von Händlern und Installateuren an die Kunden weitergegeben, was den Markt für PV-Anlagen weiter stimulieren dürfte.
Wichtig zu beachten ist, dass der 0% Mehrwertsteuer für PV-Anlagen gilt, die ab dem 1. Januar 2023 geliefert oder installiert werden. Alte Bestandsanlagen fallen nicht unter diese Regelung.
Bisher konnte die Umsatzsteuer für PV-Anlagen als Vorsteuer vom Finanzamt erstattet werden. Mit der neuen Umsatzsteuerbefreiung entfällt diese Option, was den bürokratischen Aufwand reduziert.
Neben dem Nullsteuersatz gibt es auch eine Einkommenssteuerbefreiung für PV-Anlagen unter 30kWp. Diese Regelung tritt rückwirkend für das Jahr 2022 in Kraft.
Für weitere Details und individuelle Beratung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.