Mehrwertsteuerbefreiung für Photovoltaikanlagen ab 2023!

Im Zuge des Ausbaus erneuerbarer Energien gibt es erfreuliche Nachrichten für Interessierte an Photovoltaik-Anlagen. Ab Januar 2023 entfallen die Umsatzsteuer für Photovoltaikanlagen. Mit dem Nullsteuersatz werden PV-Anlagen kostengünstiger. Diese Preissenkung wird voraussichtlich auch von Händlern und Installateuren an die Kunden weitergegeben, was den Markt für PV-Anlagen weiter stimulieren dürfte.

Wichtig zu beachten ist, dass der 0% Mehrwertsteuer für PV-Anlagen gilt, die ab dem 1. Januar 2023 geliefert oder installiert werden. Alte Bestandsanlagen fallen nicht unter diese Regelung.

Bisher konnte die Umsatzsteuer für PV-Anlagen als Vorsteuer vom Finanzamt erstattet werden. Mit der neuen Umsatzsteuerbefreiung entfällt diese Option, was den bürokratischen Aufwand reduziert.


Neben dem Nullsteuersatz gibt es auch eine Einkommenssteuerbefreiung für PV-Anlagen unter 30kWp. Diese Regelung tritt rückwirkend für das Jahr 2022 in Kraft.

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